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erstes Urteil zur Online-Durchsuchung

erstes Urteil zur Online-Durchsuchung

Das höl­zerne Pferd namens Bun­destro­ja­ner, wird wohl etwas gezü­gelt. Das kom­plette Urteil gibt es in aller Aus­führ­lich­keit online zur Ein­sicht. Die Kurz­fas­sung lau­tet wie folgt:

  1. Das all­ge­meine Per­sön­lich­keits­recht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grund­recht auf Gewähr­leis­tung der Ver­trau­lich­keit und Inte­gri­tät infor­ma­ti­ons­tech­ni­scher Sys­teme.
  2. Die heim­li­che Infil­tra­tion eines infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­tems, mit­tels derer die Nut­zung des Sys­tems über­wacht und seine Spei­cher­me­dien aus­ge­le­sen wer­den kön­nen, ist ver­fas­sungs­recht­lich nur zuläs­sig, wenn tat­säch­li­che Anhalts­punkte einer kon­kre­ten Gefahr für ein über­ra­gend wich­ti­ges Rechts­gut beste­hen. Über­ra­gend wich­tig sind Leib, Leben und Frei­heit der Per­son oder sol­che Güter der All­ge­mein­heit, deren Bedro­hung die Grund­la­gen oder den Bestand des Staa­tes oder die Grund­la­gen der Exis­tenz der Men­schen berührt. Die Maß­nahme kann schon dann gerecht­fer­tigt sein, wenn sich noch nicht mit hin­rei­chen­der Wahr­schein­lich­keit fest­stel­len lässt, dass die Gefahr in nähe­rer Zukunft ein­tritt, sofern bestimmte Tat­sa­chen auf eine im Ein­zel­fall durch bestimmte Per­so­nen dro­hende Gefahr für das über­ra­gend wich­tige Rechts­gut hin­wei­sen.
  3. Die heim­li­che Infil­tra­tion eines infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­tems ist grund­sätz­lich unter den Vor­be­halt rich­ter­li­cher Anord­nung zu stel­len. Das Gesetz, das zu einem sol­chen Ein­griff ermäch­tigt, muss Vor­keh­run­gen ent­hal­ten, um den Kern­be­reich pri­va­ter Lebens­ge­stal­tung zu schüt­zen.
  4. Soweit eine Ermäch­ti­gung sich auf eine staat­li­che Maß­nahme beschränkt, durch wel­che die Inhalte und Umstände der lau­fen­den Tele­kom­mu­ni­ka­tion im Rech­ner­netz erho­ben oder dar­auf bezo­gene Daten aus­ge­wer­tet wer­den, ist der Ein­griff an Art. 10 Abs. 1 GG zu mes­sen.
  5. Ver­schafft der Staat sich Kennt­nis von Inhal­ten der Inter­net­kom­mu­ni­ka­tion auf dem dafür tech­nisch vor­ge­se­he­nen Weg, so liegt darin nur dann ein Ein­griff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staat­li­che Stelle nicht durch Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­tei­ligte zur Kennt­nis­nahme auto­ri­siert ist. Nimmt der Staat im Inter­net öffent­lich zugäng­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­ons­in­halte wahr oder betei­ligt er sich an öffent­lich zugäng­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­vor­gän­gen, greift er grund­sätz­lich nicht in Grund­rechte ein.

Die­ses Urteil macht Hoff­nung auf das noch aus­ste­hende Urteil zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung. Die­ses Urteil ist weder über­ra­schend noch wirk­lich was­ser­fest. Klar ist, dass Samm­lung von Daten im gro­ßen Stil auch einem Staat nicht gren­zen­los mög­lich sein darf. Nie­mand hat etwas gegen die Bekämp­fung einer Gefahr, aber hier schießt man mit Pan­zern auf Spat­zen. Das Tot­schlag­ar­gu­ment Ter­ro­ris­mus ist nur vor­ge­scho­ben, denn jene Kli­en­tel ist tech­nisch so ver­siert, dass sie sich nicht so ein­fach aus­spä­hen lässt, wie unsere Poli­tik sich das wünscht.

Was den “Nor­mal­bür­ger” stört ist nicht der Kampf gegen den Ter­ro­ris­mus, son­dern die Gren­zen­lo­sig­keit, die die­ser mit sich bringt. Wenn Daten in wel­cher Form auch immer gesam­melt wer­den, dann wer­den diese auch immer zweck­ent­frem­det. Navi­ga­ti­ons­sys­teme wer­den zukünf­tig Han­dy­si­gnale jedes ein­zel­nen ohne Ein­wil­li­gung nut­zen, um Auf­kom­men von Staus zu ana­ly­sie­ren. Die Daten des MAUT-Systems wur­den schon zweck­ent­frem­det, um Bewe­gungs­mus­ter zu fin­den oder gar ein­zelne Fah­rer. Gestrit­ten wurde, ob diese Daten zur Ermitt­lung eines Mord­falls ver­wen­det wer­den dür­fen und man darf es nicht. Daten­schutz ist immer ein guter Anwär­ter für das Unwort des Jah­res.

Um aller­dings rea­lis­tisch zu blei­ben, auch nach die­sem Urteil wird der Staat wei­ter­hin seine Bür­ger ganz bewusst mit Bruch des Grund­ge­set­zes über­wa­chen - Online­durch­su­chun­gen fan­den und fin­den schließ­lich statt - nur wird es mit die­sem Urteil schwie­ri­ger, die gesamml­ten Daten zu miss­brau­chen und gege­be­nen­falls an Dritte zu ver­kau­fen. Inter­es­sen­ten gäbe es sicher­lich mehr als genug. Wobei mitt­ler­weile der Staat selbst ja schon gezielt ille­gal erwor­bene Infor­ma­tio­nen kauft. Ver­kehrte Welt, unsere Gesetze ver­wäs­sern immer mehr.

Nie­mand hat etwas gegen einen Staat der sich schüt­zen möchte. Ich bin in einem Staat auf­ge­wach­sen, der seine Bür­ger ver­sucht hat zu über­wa­chen. Das Ergeb­nis war sein Nie­der­gang, ohne das der Staat davon wusste. Wie heißt es so schön: aus der Geschichte ler­nen.

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